AGB und Mietbedingungen

  1. Geltung und Bedienung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur mit einer schriftlichen Zustimmung. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Ein Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma breFUN, Inhaber Thomas van Zadel, Arster Landstraße 30, 28279 Bremen (nachfolgend Vermieter genannt) zustande.

Als Mietgegenstände (nachfolgend Mietobjekte genannt) kommen in Betracht: Hüpfburgen, Eventmodule und Zubehör (z.B. Gebläse, Kabeltrommel, Fallschutzmatten). 

  1. Selbstabholung und Rückgabe

Das Abholen, Zurückbringen und Betreuen der Mietobjekte erfolgt in Eigenregie des Mieters.

Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzubringen.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte im vereinbarten Zeitraum abzuholen und im vereinbarten Zeitraum zurück zu geben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet auf den Mieter zu warten. Kommt der Mieter nicht rechtzeitig, kann der Vermieter 100% der Mietsumme einbehalten und die Ausgabe verweigern. Ein Anspruch auf einen anderen Termin ist nicht gegeben.

Sollte der Mieter die Mietobjekte nicht im vereinbarten Zeitraum zurück bringen, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

Beschädigungen an den Mietobjekten sind sofort bei Feststellung beim Vermieter zu melden. Eigenständige Reparaturen sind unzulässig.

Die Mietobjekte müssen immer unversehrt, sauber und ordnungsgemäß verpackt zurück geliefert werden.

Vor dem Zusammenlegen und Verpacken sind die Mietobjekte auf Verschmutzungen, nasse oder feuchten Stellen vom Mieter zu überprüfen und zu beseitigen (z.B. mit einem Handtuch auswischen, mit einer weichen Bürste aussaugen). Bei Missachtung verrechnen wir eine Gebühr, je nach Reinigungs- bzw. Trocknungsaufwand von mindestens 50€. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko. 

  1. Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung

Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für alle Mietobjekte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten / bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Wenn der Verursacher eines Schadens nicht ausfindig oder haftbar gemacht werden kann, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Unfälle und Verletzungen von Personen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mietobjekte stehen. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abzuschließen, die das Betreiben der Mietobjekte mit einschließt.

Bei Rückgabe von verschmutzten und nassen Mietobjekten (Kinderschminke, Kaugummi, Essensreste, Matschflecke etc.) berechnen wir eine Gebühr, je nach Reinigungs- bzw. Trocknungsaufwand, von mindestens 50€.

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietobjekte während der gesamten Mietzeit sorgfältig und gesichert aufbewahrt und während der Betriebszeit beaufsichtigt werden.

Die Mietobjekte müssen über Nacht vom Mieter sicher und trocken aufbewahrt werden.

Die Mietobjekte dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten weiterverliehen werden. Es sei denn, dies wurde mit der Erlaubnis des Vermieters schriftlich vereinbart.

Bei der Nutzung der Mietobjekte übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.

Schadensersatzleistungen des Vermieters sind grundsätzlich ausgeschlossen sofern das Verschulden nicht auf Vorsatz des Vermieters zurückzuführen ist.

Die Mietobjekte bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters. 

  1. Betriebsvoraussetzungen

Für aufblasbare Mietobjekte (z.B. Hüpfburgen) wird eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflastersteine (keine Schotter- oder Splittplätze) benötigt.

Bei starken Wind (ab Windstärke 5 / ab 29km/h), Regen, Schnee oder Gewitter verpflichtet sich der Mieter, die Mietobjekte unverzüglich zu sperren und die Luft abzulassen (z.B. Hüpfburg). Anschließend sind die Mietobjekte trocken aufzubewahren.

Die Benutzung der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich ohne Schuhe.

Das Mitnehmen von Speisen und Getränken sowie spitzen Gegenständen in oder auf den Mietobjekten ist untersagt. 

  1. Rücktritt vom Vertrag

Bei wetterbedingter Stornierung wie Regen, Gewitter und Sturm kann der Mieter die Mietobjekte am Tag der Abholung bzw. Lieferung bis 8.00 Uhr kostenfrei stornieren. Bei Mehrtagesmieten ist diese Option nur am ersten Tag möglich.

Bei Sturm (ab 29km/h Windstärke) und/oder Regen darf eine Hüpfburg aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden. Auch wir behalten uns daher zum Schutz der Kinder das Recht vor, eine Buchung kurzfristig zu stornieren, falls die Wetterprognosen entsprechend vorausgesagt werden.

Für den Mieter entstehen in Fällen von höherer Gewalt oder ungewöhnlichen Ereignissen (z.B. tragische Unglücksfälle im Betrieb des Vermieters, Verkehrsunfall, Todesfall, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen) keine Schadenersatzansprüche. 

  1. Bezahlung

Der Vermieter akzeptiert ausschließlich Barzahlung. Der Betrag ist direkt bei Anlieferung/Abholung zu entrichten.

Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmen i.S. §19 Abs1 ist der Vermieter nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt.

Bei Überschreitung der Zahlungspflicht fallen Verzugszinsen und Mahngebühren an.

Alle Preise verstehen sich ohne Betreuung. 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen (z.B. GEMA o.ä.) liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge.

Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist Freie Hansestadt Bremen.